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   BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12   

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https://dejure.org/2015,16264
BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12 (https://dejure.org/2015,16264)
BPatG, Entscheidung vom 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12 (https://dejure.org/2015,16264)
BPatG, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 35 W (pat) 11/12 (https://dejure.org/2015,16264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschluss der Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 12.08.2009 - 35 W (pat) 416/08
    Auszug aus BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12
    Den Gegenstandswert dieses Beschwerdeverfahrens hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 13. April 2011 (Az. 35 W (pat) 416/08) auf 1.000.000,-- EUR festgesetzt.

    Der erkennende Senat sieht jedenfalls keinen Grund, den Gegenstandswert des patentamtlichen Löschungsverfahrens anders als in seinem Beschluss vom 13. April 2011 (Az. 35 W (pat) 416/08) zu beurteilen, der zum Beschwerdeverfahren ergangen ist, das sich an das vorliegende patentamtliche Löschungsverfahren anschloss.

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 2 W 15/11

    Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts; Bindung des Gerichts an die Angaben der

    Auszug aus BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12
    Dem steht entgegen, dass über den Gegenstandswert - ebenso wie beim Gebührenstreitwert in Verletzungssachen - von Amts wegen zu befinden ist und es daher nicht im Belieben der Verfahrensbeteiligten steht, durch übereinstimmende Anträge über den Gegenstandswert zu disponieren (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt. 2010, 490, 491 - "Du sollst nicht Lügen!" - und GRUR-RR 2011, 341 f. - "Streitwertheraufsetzung II").
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2010 - 2 W 10/10

    Streitwert im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12
    Dem steht entgegen, dass über den Gegenstandswert - ebenso wie beim Gebührenstreitwert in Verletzungssachen - von Amts wegen zu befinden ist und es daher nicht im Belieben der Verfahrensbeteiligten steht, durch übereinstimmende Anträge über den Gegenstandswert zu disponieren (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt. 2010, 490, 491 - "Du sollst nicht Lügen!" - und GRUR-RR 2011, 341 f. - "Streitwertheraufsetzung II").
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