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BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschluss der Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 12.08.2009 - 35 W (pat) 416/08
Auszug aus BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12
Den Gegenstandswert dieses Beschwerdeverfahrens hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 13. April 2011 (Az. 35 W (pat) 416/08) auf 1.000.000,-- EUR festgesetzt.Der erkennende Senat sieht jedenfalls keinen Grund, den Gegenstandswert des patentamtlichen Löschungsverfahrens anders als in seinem Beschluss vom 13. April 2011 (Az. 35 W (pat) 416/08) zu beurteilen, der zum Beschwerdeverfahren ergangen ist, das sich an das vorliegende patentamtliche Löschungsverfahren anschloss.
- OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 2 W 15/11
Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts; Bindung des Gerichts an die Angaben der …
Auszug aus BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12
Dem steht entgegen, dass über den Gegenstandswert - ebenso wie beim Gebührenstreitwert in Verletzungssachen - von Amts wegen zu befinden ist und es daher nicht im Belieben der Verfahrensbeteiligten steht, durch übereinstimmende Anträge über den Gegenstandswert zu disponieren (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt. 2010, 490, 491 - "Du sollst nicht Lügen!" - und GRUR-RR 2011, 341 f. - "Streitwertheraufsetzung II"). - OLG Düsseldorf, 15.04.2010 - 2 W 10/10
Streitwert im Patentverletzungsverfahren
Auszug aus BPatG, 15.06.2015 - 35 W (pat) 11/12
Dem steht entgegen, dass über den Gegenstandswert - ebenso wie beim Gebührenstreitwert in Verletzungssachen - von Amts wegen zu befinden ist und es daher nicht im Belieben der Verfahrensbeteiligten steht, durch übereinstimmende Anträge über den Gegenstandswert zu disponieren (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt. 2010, 490, 491 - "Du sollst nicht Lügen!" - und GRUR-RR 2011, 341 f. - "Streitwertheraufsetzung II").